AGB

Allgemeine Agenturbedingungen der seo2b GmbH 

Terms & Conditions (AGB)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Nachstehende allgemeine Agenturbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Geschäfte der seo2b GmbH, Monaiser Straße 27, 54294 Trier (nachfolgend: SEO2B) einerseits und dem AUFTRAGGEBER (nachfolgend: AUFTRAGGEBER) andererseits, zusammen auch „die PARTEIEN“ genannt.

1.2. AUFTRAGGEBER im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sein.

1.3. Alle Leistungen und Angebote von SEO2B erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB.

1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des AUFTRAGGEBERS gelten als von SEO2B zurückgewiesen, es sei denn, SEO2B hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass SEO2B in Kenntnis der AGB des Auftraggebers vorbehaltlos Leistungen erbringt.

2. Leistungsangebot der SEO2B

2.1. Im Rahmen einer Suchmaschinenoptimierung (SEO) bietet SEO2B dem AUFTRAGGEBER Dienstleistungen mit dem Ziel der Verbesserung der Auffindbarkeit seiner Internetseiten an und/oder der besseren Interaktion mit dem User. Dazu gehören Empfehlungen für die Internetseiten des AUFTRAGGEBERS (onpage-Optimierung) als auch Maßnahmen auf den Internetseiten Dritter (offpage-Optimierung). Ziel der Dienstleistung von SEO2B ist eine Verbesserung der Positionierung einer bestimmten Seite oder Domain innerhalb der organischen Suchergebnisse relevanter Suchmaschinen. Das Erreichen des Ziels kann jedoch nicht garantiert werden, da die Platzierung letztlich auch vom Angebot und den Bestrebungen der anderen unter dem gleichen Suchbegriff verlinkten Websites abhängig ist.

2.2. Eine offpage-Dienstleistung der SEO2B zur Verbesserung der Position in Suchmaschinen ist das Content-Seeding. Darunter versteht man die gezielte Verlinkung der Internetseite des Kunden von der Website eines Dritten. SEO2B erstellt im Rahmen des SEO2B-Content-Seedings Inhalte, insbesondere Artikel und übergibt diese an externe Seitenbetreiber, die die erstellten Inhalte publizieren möchten. Die Leistungen von SEO2B umfassen die Erstellung der Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, etc.) sowie die Auswahl der Seitenbetreiber und das Projektmanagement, bis zur Veröffentlichung des Artikels. Eine Sonderform des Content Seeding ist das Brand Marketing. Hierbei werden Inhalte des Kunden auf den Seiten externer Seitenbetreiber verlinkt, und es wird eine bestimmte Anzahl an Klicks auf das gebuchte Placement garantiert.

2.3. Eine weitere Dienstleistung der SEO2B ist das Social Seeding. Hierbei erstellt SEO2B Inhalte und übergibt sie an Betreiber reichweitenstarker Social Media Angebote. 2.4. Unter dem Begriff SEA (Suchmaschinenwerbung) bietet SEO2B Dienstleistungen zur Erstellung geeigneter Werbeanzeigen und die Entwicklung von Listen von Keywords für die bezahlte Werbung auf Suchmaschinen selbst, die Beratung hierzu sowie die Messung des Erfolgs der Maßnahme.

2.5. Die Dienstleistung „Content Marketing / Content-Erstellung “ der SEO2B umfasst die Optimierung existenter Inhalte oder die Erstellung von neuen Inhalten, zur Veröffentlichung auf der Internetseite des Kunden.

2.6. Die Dienstleistung Newsletter-Werbung umfasst die Platzierung von Werbung des Kunden in reichweitenstarken Newslettern.

3. Vertragsabschluss & Vertragsdurchführung

3.1. Alle Angebote von SEO2B sowie Angaben zu Leistungen und Preisen sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Beauftragungen bedürfen einer Bestätigung durch SEO2B (Auftragsbestätigung, Leistungserbringung, Lieferschein, Rechnung o.ä.).

3.2. Soweit sich nach der Beauftragung herausstellt, dass sich der Leistungsumfang nach einem Pauschalangebot erheblich ausweitet, etwa, weil sich die Vorstellungen und Anforderungen des AUFTRAGGEBERS ändern, ist SEO2B berechtigt ein Nachtragsangebot für die Mehrleistungen (ggf. inkl. der Leistungen des Ursprungsangebotes) zu unterbreiten. Falls der AUFTRAGGEBER auf dieses Nachtragsangebot nicht innerhalb von 5 Werktagen reagiert und SEO2B in Kenntnis des AUFTRAGGEBERS mit der Erbringung der über die ursprüngliche Beauftragung hinausgehenden Leistungen beginnt, gilt das Nachtragsangebot als vom AUFTRAGGEBER angenommen.

3.3. SEO2B ist befugt, Erfüllungsgehilfen mit der Bearbeitung einzelner Bestandteile oder aller vertraglicher Pflichten zu beauftragen. Aufträge an Erfüllungsgehilfen werden von SEO2B im Namen und auf Rechnung von SEO2B erteilt. SEO2B überwacht die Produktion und prüft das Produktionsergebnis. Dem AUFTRAGGEBER ist es untersagt auf die Rechnung eines Subauftragnehmers von SEO2B unmittelbar zu leisten.

4. Leistungs- und Lieferzeiten

4.1. Die von SEO2B genannten Termine und Fristen gelten ab dem Tag der Auftragsbestätigung von SEO2B bzw. – falls existent – Freigabe des AUFTRAGGEBERS. Sie sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder ein absolutes Fixgeschäft vorliegt.

4.2. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des AUFTRAGGEBERS benötigt werden, beginnen die Leistungs- und Lieferfristen frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem SEO2B die benötigten Informationen von dem AUFTRAGGEBER erhält.

4.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von SEO2B nicht zu vertretender unvorhersehbarer Ereignisse, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, rechtmäßige Aussperrung, Nichtverfügbarkeit von Mitarbeitern aufgrund von Quarantäne-Anordnungen, Störung der Kommunikationsnetze – berechtigen SEO2B, die Leistungen auch im Falle von ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. SEO2B wird den AUFTRAGGEBER so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und deren voraussichtliche Dauer informieren. Können die Leistungen letztlich nicht erbracht werden, ist SEO2B verpflichtet, das darauf entfallende Entgelt zu erstatten.

4.5. Im Rahmen des SEO2B-Content-Seeding erstellten Links handelt es sich um „Lifetime-Links“ ohne konkretes Enddatum. SEO2B garantiert eine Funktionalität (Up-Time) eines Links von 365 Kalendertagen ab der Meldung des Links an den AUFTRAGGEBER im zugehörigen Link-Report. Funktionalität in diesem Sinne bedeutet, dass der Link öffentlich, d.h. ohne Registrierung auf der publizierten Seite anklickbar bleibt. Diese Garantie gilt nicht für Brand Placement.

4.6. Sollte ein Link innerhalb der in Ziffer 4.5 garantierten Lebensdauer gelöscht werden oder nicht mehr öffentlich abrufbar sein, steht es dem AUFTRAGGEBER frei, sich von SEO2B einen neuen, gleichwertigen Link erstellen zu lassen oder die für den gelöschten Link gezahlte Vergütung zurückzuerhalten. Im Rahmen des SEO2B-Content-Seedings wird der Sorgfaltsmaßstab von SEO2B durch die von SEO2B aufgestellten Qualitätsrichtlinien für die verschiedenen Link-Kategorien vorgegeben, die innerhalb des Angebots von SEO2B bzw. – soweit kein Angebot vorliegt – in den zum Zeitpunkt der Beauftragung genutzten Werbematerialien von SEO2B definiert werden.

5. Vertragslaufzeit

5.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den konkreten Vereinbarungen der PARTEIEN.

5.2. Sollte zwischen den PARTEIEN keine gesonderte Vertragslaufzeit vereinbart worden sein, gilt für die auf Dauer angelegten Geschäftsfelder von SEO2B (z.B. SEO2B-Wunsch-Linkbuidling), SEO und SEM Beratung) eine Vertragslaufzeit von 12 Kalendermonaten ab dem Zeitpunkt er Annahme des Auftrages durch SEO2B.

5.3. Die Vertragslaufzeit solcher Verträge verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, es sei denn der Vertrag wird von einer PARTEI mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt. Das Recht der PARTEIEN zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

6. Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS – Referenznennung

6.1. Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet SEO2B nach besten Kräften zu unterstützen, insbesondere auch die für die Bearbeitung des Auftrages notwendigen Informationen, Texte und Fotografien (Inhalte), Zugänge zu Systemen (z.B. CMS, Online-Shop) und anderen Online- Accounts (z.B. Google-AdWords, Google-Analytics), die für die Leistungserbringung notwendig sind, zeitnah und vollständig zur Verfügung zu stellen.

6.2. Kommt der AUFTRAGGEBER seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung durch SEO2B in Textform (E-Mail, Fax, Brief) mit angemessener Fristsetzung nicht fristgerecht nach, ist SEO2B berechtigt, den Auftrag – ohne weitere Fristsetzung – mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den entstandenen Aufwand nach marktüblichen Stundensätzen abzurechnen.

6.3. Mit Auftragserteilung gesteht der AUFTRAGGEBER SEO2B bis zur Beendigung aller Geschäftsbeziehungen bis auf Widerruf das Recht zu, den Namen und das Firmenlogo des AUFTRAGGEBERS auf der SEO2B-Internetseite und in Marketing-Unterlagen als Referenz zu benennen. SEO2B darf den AUFTRAGGEBER darüber hinaus aktiv gegenüber Dritten als Referenz anführen. Die Nennung des AUFTRAGGEBERS gegenüber Dritten, sofern es der Erfüllung des Vertragszweckes dient, stellt keine Referenznennung in diesem Sinne dar und ist SEO2B stets erlaubt.

6.4. Wichtige Änderungen hinsichtlich seines Unternehmens (Umfirmierung, Änderung der Anschrift, Rechtsformwechsel, Änderung der USt-lD, etc.) wird der AUFTRAGGEBER SEO2B unverzüglich mitteilen.

6.5. Der AUFTRAGGEBER versichert, dass er nur Domains / Internetseiten zum Gegenstand eines Auftrages macht, die ihm als Rechtsträger zugeordnet sind oder bzgl. der er mit Einverständnis eines Berechtigten handelt. Auf erstes Anfordern durch SEO2B wird der AUFTRAGGEBER SEO2B seine Verfügungsbefugnis über eine vertragsgegenständliche Domain / seine Berechtigung hinsichtlich einer vertragsgegenständlichen Seite in Schriftform nachweisen, z.B. durch Vorlage einer Einverständniserklärung eines berechtigten Dritten.

7. Preise und Zahlungen

7.1. Die Leistung von SEO2B erfolgt stets auf Basis eines zuvor erstellten Angebots in Textform. Liegt kein Angebot in Textform vor oder wird die Leistungserbringung auf Grund einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS gem. Ziffer 6 dieser AGB durch SEO2B abgebrochen oder bricht der AUFTRAGGEBER die Beauftragung ab, erfolgt die Abrechnung ausschließlich auf Basis der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste von SEO2B oder nach billigem Ermessen von SEO2B zu marktüblichen Stundensätzen. Falls die Beauftragung auf Basis eines Angebots in Textform erfolgte und sodann abgebrochen wurde, darf die Abrechnung nach Stundensätzen die ursprüngliche Angebotssumme nicht überschreiten. SEO2B muss sich ersparte Aufwendungen entgegenhalten lassen.

7.2. SEO2B stellt dem AUFTRAGGEBER für das bestellte Produkt eine Rechnung aus. Rechnungen von SEO2B sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung hat per Überweisung auf das mitgeteilte Geschäftskonto von SEO2B zu erfolgen.

7.3. SEO2B ist berechtigt Vorkasse zu verlangen und erst nach Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages und Vorliegen der für die Dienstleistungen notwendigen Daten die vertraglich vereinbarten Leistungen auszuführen.

7.4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur dann zulässig, wenn SEO2B die Gegenforderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

7.5. Der AUFTRAGGEBER verzichtet darauf, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften mit SEO2B geltend zu machen. Alle Zahlungen werden von SEO2B stets auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Tilgungsbestimmungen des AUFTRAGGEBERS. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der geforderte Betrag bei SEO2B gutgeschrieben ist.

7.6. Sollte der AUFTRAGGEBER einer fälligen Zahlungsverpflichtung trotz einer Zahlungserinnerung nicht nachkommen, ist SEO2B nach Eintritt des Verzugs zum sofortigen Rücktritt bzw. zur Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt.

7.7. Ist der AUFTRAGGEBER mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich SEO2B das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

8. Haftung

8.1. SEO2B haftet für entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit SEO2B oder einem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2. Darüber hinaus haftet SEO2B bis zur Höhe des typischerweise voraussehbaren und vertragstypischen Schadens auch für solche Schäden, die SEO2B oder die Erfüllungsgehilfen von SEO2B in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zumindest fahrlässig verursacht haben.

8.3. Soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegen, haftet SEO2B nur beschränkt bis zur Höhe der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von SEO2B. Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beträgt 500.000 EUR. SEO2B wird die Betriebshaftpflichtversicherung in vorgenanntem Umfang während der gesamten Auftragsdauer aufrechterhalten.

8.4. Für alle vom AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellten Texte, Daten, Abbildungen und sonstigen Vorlagen übernimmt SEO2B keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Texte und der Qualität der Bilder bei der Veröffentlichung. Werden durch vom AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellten Texte, Daten, Abbildungen und sonstigen Vorlagen, Rechte, insbesondere Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechte, Dritter verletzt, so stellt der AUFTRAGGEBER SEO2B von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Die aus derartigen Rechtsverletzungen entstehenden Kosten hat der AUFTRAGGEBER SEO2B zu ersetzen.

8.5. Im Rahmen des Content Marketings und anderen von SEO2B erstellte Inhalten sind diese von dem AUFTRAGGEBER vor der Veröffentlichung auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Der AUFTRAGGEBER ist als Anbieter von Inhalten im Internet für die rechtliche Zulässigkeit und sachliche Richtigkeit seiner Internetseiten verantwortlich.

8.6. SEO2B ist – soweit dies nicht gesondert beauftragt wurde – nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Internetseiten und Webpräsenzen des AUFTRAGGEBERS nach den Vorgaben der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind.

8.7. SEO2B haftet nicht für die vom AUFTRAGGEBER ausgewählten und / oder verwendeten Suchbegriffe, Keywords und zu optimierenden Begriffe, auch wenn diese auf einen Vorschlag von SEO2B zurückgehen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von SEO2B vorgeschlagen werden.

8.8. Im Rahmen von SEA-Maßnahmen haftet SEO2B nicht für eine auf das Verhalten der Benutzer zurückzuführende negative Veränderung des Rankings, der Conversion-Rate, der Anzahl der Klicks oder der Click-Through-Rate und damit verbundener Umsatzverluste.

8.9. Anzeigen von Mängeln haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Mängel, die SEO2B nicht unmittelbar zu vertreten hat, wird SEO2B dem Beteiligten vortragen. Ansprüche auf Schadensersatz die SEO2B zustehen könnten, tritt SEO2B an den AUFTRAGGEBER auf erstes Anfordern ab. Im Zweifelsfalle wird die Leistung von einem unabhängigen Gutachter geprüft. Die Kosten für das Gutachten trägt der AUFTRAGGEBER.

8.10. Die Nichtveröffentlichung eines Textes oder die Löschung einer Internetseite aus dem Suchindex (z.B. auf Grund einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) durch einen oder mehrere Suchdienstanbieter (Suchmaschinen) lösen keine Ansprüche des AUFTRAGGEBERS gegenüber SEO2B aus, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SEO2B vor. Dem AUFTRAGGEBER ist bekannt, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. In der Vergangenheit vorgenommene Optimierungsarbeiten können jederzeit ihre Wirkung verlieren, da SEO2B keinen Einfluss auf die zukünftige Gewichtung von SEO-Maßnahmen durch die Suchmaschinenanbieter hat.

8.11. Schadensersatzansprüche können gegenüber SEO2B nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der AUFTRAGGEBER von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, es sei denn, das Fristversäumnis ist unverschuldet. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch SEO2B. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Urheberrechtliche Nutzungsrechte

9.1. SEO2B hat – soweit keine abweichende Information vorliegt – die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Texten und grafischen Leistungen. Bildmaterialien von Dritten werden von SEO2B für den vorgesehenen Zweck lizensiert.

9.2. Erstellt SEO2B Texte und Bildmaterial für Internetseiten des AUFTRAGGEBERS, so überträgt SEO2B dem AUFTRAGGEBER die ausschließlichen, örtlich und zeitlich nicht beschränkten Nutzungsrechte in Form des Vervielfältigungsrechts, des Verbreitungsrechts und des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung. Der AUFTRAGGEBER erhält kein Bearbeitungsrecht. Lizenzen an Bildmaterialien Dritter werden auf den AUFTRAGGEBER übertragen.

9.3. Erstellt SEO2B Texte für Internetseiten Dritter (insbesondere im Rahmen des Content-Seedings), so erhalten die Seitenbetreiber von SEO2B beschränkte Nutzungsrechte zur Veröffentlichung der Inhalte. Lizenzen an Bildmaterialien Dritter werden, falls erforderlich, auf die entsprechenden Seitenbetreiber übertragen.

9.4. Der AUFTRAGGEBER erhält keine Nutzungsrechte an Entwürfen, Korrekturabzügen, technischen Zeichnungen, Arbeitsunterlagen, elektronischen Rohdaten und Aufzeichnungen, die SEO2B im Rahmen der Erstellung der Arbeitsergebnisse dem AUFTRAGGEBER zur Prüfung und Freigabe überlässt und/oder die von SEO2B angefertigt werden, es sei denn, dies wurde gesondert – zumindest in Textform – vereinbart. SEO2B schuldet nicht die Überlassung von Werken, die zum jeweiligen Arbeitsergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc., repräsentieren.

9.5. Stellt der AUFTRAGGEBER SEO2B Texte oder Bildmaterialien zur Verfügung, erteilt er SEO2B die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Bearbeitungsrecht und das Vervielfältigungsrecht. Bei Texten, die zur Veröffentlichung auf Internetseiten Dritter bestimmt sind, werden SEO2B darüber hinaus übertragbare Nutzungsrechte in Form des Vervielfältigungsrechts, des Verbreitungsrechts und des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung erteilt. Der AUFTRAGGEBER versichert, Inhaber der für die Erteilung der Nutzungsrechte erforderlichen ausschließlichen Nutzungsrechte zu sein.

10. Datenschutz und Datenspeicherung

10.1. Zum Zwecke der Datenverarbeitung werden personenbezogene Daten des AUFTRAGGEBERS von SEO2B erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und unter Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. SEO2B wird personenbezogene Daten an Dritte nur übermitteln, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, insbesondere für die Anmeldung und/oder Änderung von Domains in Suchmaschinen, Katalogen, Listen sowie den Aufbau von externen Backlinks, wobei diese im Anschluss öffentlich zugänglich werden können. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich SEO2B, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen, es sei denn, dies ist zur Zahlungsabwicklung oder im Rahmen von Bonitätsauskünften im Rahmen der Beauftragung erforderlich.

10.2. Ergänzend gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung von SEO2B in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar auf der Internetseite https://www.seo2b.de/datenschutz.html.

11. Geheimhaltungspflichten

11.1. Die PARTEIEN verpflichten sich, alle Kenntnisse über die jeweils andere PARTEI und/oder deren Geschäftstätigkeit, die in Zusammenhang mit einem Auftrag des AUFTRAGGEBERS bekannt werden, zeitlich unbeschränkt, d.h. auch nach Erfüllung eines Vertrages und Beendigung der Zusammenarbeit, streng vertraulich zu behandeln und sowohl die Mitarbeiter der jeweiligen PARTEI sowie die Erfüllungsgehilfen von SEO2B als auch sonstige Dritte, die durch den AUFRAGGEBER in die gemeinsame Zusammenarbeit involviert werden, ebenfalls in gleicher Weise zu Stillschweigen zu verpflichten.

11.2. Die in dieser Klausel 11 aufgeführten Verpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, bezüglich derer die empfangende Partei nachweisen kann, dass:

§ sie öffentlich sind oder wurden und zwar anders als durch Verletzung der Klausel 11, oder

§ sie schon vor Offenlegung durch die andere Partei im Besitz der empfangenden Partei waren, oder

§ sie sie von einem unabhängigen Dritten erhalten hat, der das Recht besitzt, diese zu veröffentlichen; oder

§ sie selbständig von der empfangenden Partei entwickelt wurden; oder

§ sie zu deren Veröffentlichung von einer Regierungsbehörde aufgefordert wurde, vorausgesetzt, dass die dazu aufgeforderte Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über diese Aufforderung informiert.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2. Erfüllungsort der Beauftragung ist der Sitz von SEO2B in Trier.

12.3. Für den Auftraggeber liegt der ausschließliche Gerichtsstand am Sitz von SEO2B in Trier. SEO2B ist jedoch berechtigt an jedem anderen zuständigen Gericht seine Rechte geltend zu machen.

12.4. Die Rechte des AUFTRAGGEBERS aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

12.5. Alleinverbindliche Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch dann, wenn Vereinbarungen, Verträge, Zusagen und/oder Absprachen außer in Deutsch auch in einer anderen Vertragssprache abgefasst sind. Falls Unterschiede zwischen der deutschen und fremdsprachigen Fassung von Vereinbarungen, Verträgen, Zusagen und/oder Absprachen auftreten, hat die in deutscher Fassung vorliegende Formulierung Vorrang.

12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 08.06.2021