Google’s neue Adwords Markenrichtlinien


07.08.2010 | Kategorie: Allgemein



Der Suchmaschinenbetreiber und Internetdiensleister Google plant zum 14. September dieses Jahres neue Richtlinien im Bezug auf Markennamen.



Die neuen Richtlinien erlauben den Usern das Verwenden von Markennamen und geschützten Begriffen als Keywords für ihre Adwords Kampagnen. Anhand der bisherigen Maßnahmen konnten Unternehmen, bzw. der Markeninhaber, mit einer entsprechenden Beschwerde bei Google erreichen, dass Anzeigentexte mit ihrem Markennamen nicht geschaltet werden.



Google passt damit die Markenrichtlinien an die Vorgehensweise in den meisten anderen Ländern der Welt an und reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im März dieses Jahres entschied, dass User durchaus in Adwords Anzeigen schalten dürften, die Handelsmarken anderer Unternehmen enthalten. Wichtig ist, sowohl für Google, als auch für den EuGH, das aus der Anzeige klar hervorgeht, dass es sich das bei dem Ziel um eine Dienstleistung Dritter handelt und nicht um den Hersteller selbst.



Bei Missbrauch ist es nach wie vor möglich, sich mit einer Beschwerde an Google zu wenden.

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